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   LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21   

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LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21 (https://dejure.org/2021,58827)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.11.2021 - 14 Sa 357/21 (https://dejure.org/2021,58827)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. November 2021 - 14 Sa 357/21 (https://dejure.org/2021,58827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 KSchG, § 626 BGB

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 KSchG ; § 626 BGB

  • rechtsportal.de

    § 1 KSchG ; § 626 BGB
    'Wichtiger Grund' i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Verstoß gegen Tätigkeitspflichten aus der 2. Corona-VO v. 16.03.2020 Umfassende Interessenabwägung vor Ausspruch einer Kündigung Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG 10.6.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32; 26. März 2009 -2 AZR 539/07 - AP BGB § 626 Nr. 220).

    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG 19.4.2007 - 2 AZR 180/06 - NZA-RR 2007, 571; 31.5.2007 - 2 AZR 200/06 - Juris; BAG 10.6.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB i.V.m. § 611 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 606/08 - AP Nr. 3 zu § 106 GewO; BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Abmahnung).

    Begründet ist der Entfernungsanspruch, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 606/08 - a.a.O.).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21
    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG 9, 6.2011 - 2 AZR 381/10 - NZA 2011, 1027) .
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG 19.4.2007 - 2 AZR 180/06 - NZA-RR 2007, 571; 31.5.2007 - 2 AZR 200/06 - Juris; BAG 10.6.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21
    Insoweit ist zwar die Klägerin gehalten, einen Rechtfertigungsgrund für ihre unterbliebene Arbeitsleistung - etwa in Form eines Leistungsverweigerungsrechts- substantiiert und einlassungsfähig vorzutragen, darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass kein Leistungsverweigerungsrecht vorlag und die Klägerin mit ihrem Fehlen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ohne Rechtfertigung verletzt hat, ist jedoch sodann im Kündigungsschutzprozess, was sie verkennt, die Beklagte (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 -, BAGE 153, 111-125 Rz. 23; LAG Rheinland-Pfalz 31. Juli 2019 - 2 Sa 299/18 - Juris, Rz. 28).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB i.V.m. § 611 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 606/08 - AP Nr. 3 zu § 106 GewO; BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG 19.4.2007 - 2 AZR 180/06 - NZA-RR 2007, 571; 31.5.2007 - 2 AZR 200/06 - Juris; BAG 10.6.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG 10.6.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32; 26. März 2009 -2 AZR 539/07 - AP BGB § 626 Nr. 220).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 229/96

    Betriebsrat: Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Teilnahme an einer

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21
    Inhaltlich unrichtig ist eine Abmahnung auch dann, wenn in ihr der zu Grunde liegende, an sich zutreffende Sachverhalt unvollständig dargestellt ist und deshalb ein unrichtiger Eindruck über das Verhalten des Arbeitnehmers entsteht ( BAG 11. Juni 1997 - 7 AZR 229/96 - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 299/18

    Verhaltensbedingte Kündigung - Leistungsverweigerungsrecht - Pflichtenkollision

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21
    Insoweit ist zwar die Klägerin gehalten, einen Rechtfertigungsgrund für ihre unterbliebene Arbeitsleistung - etwa in Form eines Leistungsverweigerungsrechts- substantiiert und einlassungsfähig vorzutragen, darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass kein Leistungsverweigerungsrecht vorlag und die Klägerin mit ihrem Fehlen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ohne Rechtfertigung verletzt hat, ist jedoch sodann im Kündigungsschutzprozess, was sie verkennt, die Beklagte (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 -, BAGE 153, 111-125 Rz. 23; LAG Rheinland-Pfalz 31. Juli 2019 - 2 Sa 299/18 - Juris, Rz. 28).
  • LAG Thüringen, 19.07.2022 - 1 Sa 191/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zurückbehaltungsrecht -

    Im Rahmen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast obliegt es dem Arbeitnehmer, zu dem Bestehen eines Rechtfertigungsgrundes - wie etwa dem eines Leistungsverweigerungsrechts - substantiiert vorzutragen (LAG Hamm 12.11.2021 - 14 Sa 357/21, Rn. 44; LAG Rheinland-Pfalz 31.07.2019 - 2 Sa 299/18, Rn. 23).
  • LAG Thüringen, 16.08.2022 - 1 Sa 197/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitnehmerkündigung - pharmazeutisch-technische

    Im Rahmen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast obliegt es dem Arbeitnehmer, zu dem Bestehen eines Rechtfertigungsgrundes substantiiert vorzutragen (LAG Hamm 12.11.2021 - 14 Sa 357/21, Rn. 44; LAG Rheinland-Pfalz 31.07.2019 - 2 Sa 299/18, Rn. 23).
  • LAG Hamburg, 24.08.2023 - 1 Sa 8/23

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch eine ordentliche

    Inhaltlich unrichtig ist eine Abmahnung auch dann, wenn in ihr der zu Grunde liegende, an sich zutreffende Sachverhalt unvollständig dargestellt ist und deshalb ein unrichtiger Eindruck über das Verhalten des Arbeitnehmers entsteht (SAG 11. Juni 1997 - 7 AZR 229/96 - juris; LAG Hessen, 12. November 2021 - 14 Sa 357/21 - juris).
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